- Lesen Sie unsere letzten
Mandantenbriefe

- Pflichten für Arbeitgeber
Die Bürokratie in unserem schönen Lande nimmt fast täglich
zu. Besonders betroffen
sind diejenigen, die anderen Menschen Arbeitsplätze zur
Verfügung stellen.
Bitte lesen Sie auf was Sie als Arbeitgeber noch alles
achten müssen, um sich nicht schadensersatzpflichtig zu machen.
- Alter, Krankheit, Unfall - Wer vertritt
mich, wenn ich nichts mehr regeln kann?
Anbei können Sie die Kopie eines Informationsfaltblattes
des Bundesjustizministeriums einsehen, das bei diesen Fragen
weiterhilft. Ein Original mit dem Titel "Wer klug
ist,
sorgt vor!" können Sie elektronisch unter www.bmj.bund.de
anfordern. Die Gefahr,
durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall in die Lage
zu kommen, seine
eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln zu können, besteht
für jeden. Entgegen
der weit verbreiteten Meinung gibt es in diesen Fällen keine
gesetzliche Vertretungs- macht für Ehe- und Lebenspartner,
erwachsene Kinder oder andere nahe Verwandte.
Es empfiehlt sich daher, eine Vertrauensperson zu
bevollmächtigen, die im Bedarfsfall
die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln kann.
Das kann auch und
gerade ein Steuerberater sein. Das Informationsblatt gibt einen
Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Abfassung
einer Vorsorgevollmacht zu beachten
sind. Zudem finden Sie darin einen Mustertext für eine
Vollmacht. Welche Bereiche
in einer Vorsorgevollmacht geregelt sein sollen, muss jeder nach
seinen persönlichen Lebensverhältnissen selbst entscheiden.
Erforderlichenfalls sollten Sie den Rat eines Rechtsanwalts in
Anspruch nehmen.
- Aufbewahrungsvorschriften
für digitale Daten und deren Prüfung durch die Betriebsprüfung (Datenzugriff).
Den
automatischen Ablauf der PowerPoint-Präsentation
können Sie mit den
Cursor-Tasten (links/rechts = Rücklauf/Vorlauf) individuell beeinflussen.
Fragen
und Antworten zum Datenzugriff: FAQ-Liste
des BMF (Sie
können die Liste
downloaden,
in dem Sie bei geöffnetem Dokument auf die Schaltfläche mit
dem Diskettensymbol
klicken.)
- Umsatzsteuernachschau
durch die Finanzverwaltung und
Angabe der Steuer-Nr. auf Rechnungen
(Bekämpfung des
USt-Mißbrauchs).
Den
automatischen Ablauf der PowerPoint-Präsentation
können Sie mit den
Cursor-Tasten (links/rechts = Rücklauf/Vorlauf) individuell beeinflussen.
BMF-Schreiben
vom 28.06.02 zur Angabe von Steuer-Nr. auf Rechnungen
- Basel
II - Kreditrating - PowerPoint-Folien
Die neue Herausforderung für den Mittelstand
Informieren Sie sich mittels Folien, die der Kanzleiinhaber
bei einem
Mandanten-Seminar als Grundlage des Vortrags verwendet hat. Die Folien sind urheberrechtlich geschützt.
Sie benötigen u.U. den PowerPoint-Viewer, falls dieser noch
nicht als Add-Inn
zusammen mit Ihrem Internetexplorer installiert wurde. Download
Den
automatischen Ablauf der Präsentation können Sie mit den
Cursor-Tasten
(links/rechts = Rücklauf/Vorlauf) individuell beeinflussen.
Hintergrundinformationen
zu Basel II
- Pressemitteilungen
ab 2004 der Bundessteuerberaterkammer: Menüpunkt
"Presse"
- Kontaktformular
für Rückfragen š
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