Aktuelles
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  • Lesen Sie unsere letzten Mandantenbriefe

  • Pflichten für Arbeitgeber
    Die Bürokratie in unserem schönen Lande nimmt fast täglich zu. Besonders betroffen
    sind diejenigen, die anderen Menschen Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. 
    Bitte lesen Sie auf was Sie als Arbeitgeber noch alles achten müssen, um sich nicht schadensersatzpflichtig zu machen.

  • Alter, Krankheit, Unfall - Wer vertritt mich, wenn ich nichts mehr regeln kann?
    Anbei können Sie die Kopie eines Informationsfaltblattes des Bundesjustizministeriums einsehen, das bei diesen Fragen weiterhilft. Ein Original mit dem Titel "Wer klug ist, 
    sorgt vor!" können Sie elektronisch unter www.bmj.bund.de anfordern. Die Gefahr, 
    durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall in die Lage zu kommen, seine 
    eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln zu können, besteht für jeden. Entgegen 
    der weit verbreiteten Meinung gibt es in diesen Fällen keine gesetzliche Vertretungs- macht für Ehe- und Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere nahe Verwandte. 
    Es empfiehlt sich daher, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die im Bedarfsfall 
    die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln kann. Das kann auch und 
    gerade ein Steuerberater sein. Das Informationsblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht zu beachten 
    sind. Zudem finden Sie darin einen Mustertext für eine Vollmacht. Welche Bereiche 
    in einer Vorsorgevollmacht geregelt sein sollen, muss jeder nach seinen persönlichen Lebensverhältnissen selbst entscheiden. Erforderlichenfalls sollten Sie den Rat eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

  • Aufbewahrungsvorschriften für digitale Daten und deren Prüfung durch die Betriebsprüfung (Datenzugriff). Den automatischen Ablauf der PowerPoint-Präsentation 
    können Sie mit den Cursor-Tasten (links/rechts = Rücklauf/Vorlauf)  individuell beeinflussen.
    Fragen und Antworten zum Datenzugriff: FAQ-Liste des BMF (Sie können die Liste 
    downloaden
    , in dem Sie bei geöffnetem Dokument auf die Schaltfläche mit dem Diskettensymbol 
    klicken.) 


  • Umsatzsteuernachschau durch die Finanzverwaltung und 
    Angabe der Steuer-Nr. auf Rechnungen
    (Bekämpfung des USt-Mißbrauchs).
    Den automatischen Ablauf der PowerPoint-Präsentation 
    können Sie mit den Cursor-Tasten (links/rechts = Rücklauf/Vorlauf)  individuell beeinflussen.
    BMF-Schreiben vom 28.06.02 zur Angabe von Steuer-Nr. auf Rechnungen

  • Basel II - Kreditrating - PowerPoint-Folien
    Die neue Herausforderung für den Mittelstand
    Informieren Sie sich mittels Folien, die der Kanzleiinhaber bei einem
    Mandanten-Seminar als Grundlage des Vortrags verwendet hat. Die Folien sind urheberrechtlich geschützt.
    Sie benötigen u.U. den PowerPoint-Viewer, falls dieser noch nicht als Add-Inn 
    zusammen mit Ihrem Internetexplorer installiert wurde
    .  
    Download
                                                   
    Den automatischen Ablauf der Präsentation können Sie mit den Cursor-Tasten
    (links/rechts = Rücklauf/Vorlauf)  individuell beeinflussen.

    Hintergrundinformationen zu Basel II
     
                              
  • Pressemitteilungen ab 2004 der Bundessteuerberaterkammer: Menüpunkt "Presse"
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